Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
Unterschiede und Aufgaben von BR und GBR
Was bedeutet Betriebsratsarbeit?
Betriebsratsarbeit bedeutet, die Interessen der Beschäftigten im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und für bessere Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und sichere Arbeitsplätze zu sorgen. Der Betriebsrat hat dabei verschiedene Rechte und Pflichten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind.
Zu den Rechten und Pflichten gehören:
- Mitbestimmungsrechte: Bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeit, Schichtplänen oder Überstunden muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Einigung erzielen.
- Mitwirkungsrechte: Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen muss der Betriebsrat beteiligt werden und kann unter bestimmten Umständen widersprechen.
- Informations- und Beratungsrechte: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat umfassend informieren, z.B. über wirtschaftliche Entwicklungen oder geplante Änderungen im Betrieb.
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen: Betriebsrat und Arbeitgeber regeln gemeinsam verbindliche Standards, etwa zur Arbeitszeit oder zum Gesundheitsschutz.
Betriebsräte bieten außerdem Sprechstunden für Beschäftigte an, beraten bei Problemen und tragen deren Anliegen an die Geschäftsführung heran. Sie sind vor Kündigungen besonders geschützt und spielen eine zentrale Rolle bei betrieblichen Veränderungen wie Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen, indem sie Sozialpläne und Interessenausgleiche aushandeln.
Welchen Vorteil hat die Belegschaft, wenn ein Betriebsrat im Unternehmen ist?
In Unternehmen mit Betriebsrat sind die Arbeitsplätze meist sicherer und die Arbeitsbedingungen besser, da die Beschäftigten eine starke Interessenvertretung haben.
Was ist nun der Gesamtbetriebsrat?
Der Gesamtbetriebsrat (GBR) spielt in Unternehmen mit mehreren Betrieben eine zentrale Rolle:
Er ist immer dann zuständig, wenn Angelegenheiten das gesamte Unternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht von den einzelnen Betriebsräten vor Ort geregelt werden können.
Typische Beispiele sind die Einführung unternehmensweiter IT-Systeme, Vergütung, BEM, Hinweisgeberschutzgesetz oder einheitliche Homeoffice-Regelungen.
Der GBR wird aus Mitgliedern der einzelnen Betriebsräte gebildet und ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald in mindestens zwei Betrieben ein Betriebsrat existiert. Jeder Betriebsrat sendet 2 BR-Mitglieder aus seiner Mitte heraus per Beschluss in den GBR. Diese müssen nicht zwangsläufig der 1. oder 2. Vorsitzende sein. Er ist den örtlichen Betriebsräten nicht übergeordnet, sondern übernimmt nur dann Aufgaben, wenn eine betriebsübergreifende Lösung zwingend erforderlich ist.
Der Gesamtbetriebsrat koordiniert somit die Interessenvertretung auf Unternehmensebene, sorgt für einheitliche Regelungen und tritt als Ansprechpartner für die Unternehmensleitung bei übergreifenden Themen auf.